Urheberrecht ist nicht automatisch Besitzrecht und Urheberrecht ist nicht automatisch Nutzungsrecht.
Das Recht am eigenen Bild steht immer über dem Urheberrecht. Bei Portraits und Personendarstellungen reeller Leute gibt es faktisch nur zwei Möglichkeiten, wie soetwas zustande kommt. Einen Auftrag oder einen Schnapschuss vondem der Betroffene nichts weiß. Bei einem Auftrag hat der Ersteller lediglich das Urheberrecht, aber kein Nutzungs- oder Besitzrecht. Bei Schnappschüssen bestätigen diverse Rechtsstreitigkeiten der letzten Jahre diese Regel. (Bestes Beispiel: Google Streetview)
Bei jeglichen Grafiken und Illustrationen ist es ähnlich, sobald einem Grafiker/Illustrator der Auftrag gegeben wird, eine bestimmte Grafik/Illustration für einen Kunden anzufertigen, gilt als Eigner dieser Grafik/Illustration der Kunde und damit hat er auch das Nutzungsrecht.
Die einzigen Ausnahmen sind vertraglich gesondert geregelt.
Ein Schreiner kann auch nicht sagen, dass ihm der Tisch gehört, obwohl er bei nem Kunden in der Küche steht. Das Berufsfeld eines Fotografen, Grafiker oder Illustratoren ist in diesem Fall nichts anderes als eine handwerkiche Dienstleistung. Freischaffende Künstler sind davon auch nicht ausgenommen.
Es wäre ja noch schöner wenn ein Freelancer, der für eine Firma ein Logo erstellt hat, nach 20 Jahren ankommt und die Firma die seine Dienstleistung erworben hat verklagen möchte, weil sie plötzlich ihr Logo leicht abändert. So stark das ein Urheberrecht das Nutzungsrecht aufhebt ist es schlicht und ergreifend nicht. Jede andere vertragliche Regelung mag zwar möglich sein, widerspricht aber dem Grundgedanken dieser Dienstleistung an sich. Jedem Ottonormaltrottel kann man freillich so einen Vertrag unterjubeln, ob der dann aber vor einem deutschen Gericht und vor der Rechtslage bestand hat ist eine ganz andere Frage und nicht zuletzt davon abhängig in welchem Verhältnis der Auftrag zustande kam.
Edit: Wenn man ein Logo oder ein Bild von sich selbst für sich selbst erstellt ist das anders. Dann gehen wir aber auch von ner völlig anderen Sachlage aus.
Edit2: Gut, "Die Rechte" war in dem Fall missverständlich ausgedrückt, Urheberrecht war damit jedenfalls nicht gemeint.