Ähnlichkeiten vs. Kundenauftrag

  • Urheberrecht ist nicht automatisch Besitzrecht und Urheberrecht ist nicht automatisch Nutzungsrecht.


    Das Recht am eigenen Bild steht immer über dem Urheberrecht. Bei Portraits und Personendarstellungen reeller Leute gibt es faktisch nur zwei Möglichkeiten, wie soetwas zustande kommt. Einen Auftrag oder einen Schnapschuss vondem der Betroffene nichts weiß. Bei einem Auftrag hat der Ersteller lediglich das Urheberrecht, aber kein Nutzungs- oder Besitzrecht. Bei Schnappschüssen bestätigen diverse Rechtsstreitigkeiten der letzten Jahre diese Regel. (Bestes Beispiel: Google Streetview)


    Bei jeglichen Grafiken und Illustrationen ist es ähnlich, sobald einem Grafiker/Illustrator der Auftrag gegeben wird, eine bestimmte Grafik/Illustration für einen Kunden anzufertigen, gilt als Eigner dieser Grafik/Illustration der Kunde und damit hat er auch das Nutzungsrecht.


    Die einzigen Ausnahmen sind vertraglich gesondert geregelt.


    Ein Schreiner kann auch nicht sagen, dass ihm der Tisch gehört, obwohl er bei nem Kunden in der Küche steht. Das Berufsfeld eines Fotografen, Grafiker oder Illustratoren ist in diesem Fall nichts anderes als eine handwerkiche Dienstleistung. Freischaffende Künstler sind davon auch nicht ausgenommen.


    Es wäre ja noch schöner wenn ein Freelancer, der für eine Firma ein Logo erstellt hat, nach 20 Jahren ankommt und die Firma die seine Dienstleistung erworben hat verklagen möchte, weil sie plötzlich ihr Logo leicht abändert. So stark das ein Urheberrecht das Nutzungsrecht aufhebt ist es schlicht und ergreifend nicht. Jede andere vertragliche Regelung mag zwar möglich sein, widerspricht aber dem Grundgedanken dieser Dienstleistung an sich. Jedem Ottonormaltrottel kann man freillich so einen Vertrag unterjubeln, ob der dann aber vor einem deutschen Gericht und vor der Rechtslage bestand hat ist eine ganz andere Frage und nicht zuletzt davon abhängig in welchem Verhältnis der Auftrag zustande kam.


    Edit: Wenn man ein Logo oder ein Bild von sich selbst für sich selbst erstellt ist das anders. Dann gehen wir aber auch von ner völlig anderen Sachlage aus.
    Edit2: Gut, "Die Rechte" war in dem Fall missverständlich ausgedrückt, Urheberrecht war damit jedenfalls nicht gemeint.

    "HAB ICH DA GERADE TITTEN GEHÖRT?!" - Elegante Wege in fremde Gespräche


    «Klott - bei geistigen Umnachtungen.»


    2 Mal editiert, zuletzt von Claude ()

  • Tatsächlich ist es so, dass eine Firma ihr Logo, das von einem externen Künstler erstellt wurde, nicht abändern darf, solange es vertraglich nicht anders festgelegt ist. Allerdings ist das ein Umstand auf den jeder Grafiker, der was auf sich hält, aufmerksam macht und einen entsprechenden Vertrag anfertigt. Meistens kann man ja somit noch ein paar Euros rausquetschen.


    "Ihr wollt die Quelldaten, um das Logo ggf. anzupassen? Kostet 500 Euro mehr."


    Beim Recht am eigenen Bild wird es schwierig, denn manchmal greift dieses, aber nicht immer. Das hängt davon ab, wie das Bild verwendet wird. Wird das Bild nicht veröffentlicht und nicht gewerblich genutzt (z.B. ein einfaches Urlaubsfoto, das im Freundeskreis gezeigt, aber nirgends hochgeladen wird), dann gilt das Urheberrecht. Wird das Bild gewerblich genutzt, gilt das Recht am eigenen Bild. Das Ganze ist leider massiv kompliziert. Als Hobbyfotograf, der hin und wieder Street photography betreibt, mache ich es mittlerweile so, dass ich fotografiere und wenn mir das Bild gefällt (also so auf den ersten Blick), dann frage ich die Person, ob es okay ist, wenn ich das ggf. auch nicht gewerblich veröffentliche. Bin damit recht gut gefahren. zwischendurch werde ich aber auch gebeten, das Bild zu löschen, dem ich i.d.R. auch nachkomme, da es nicht meine Absicht ist, Leute zu belästigen. Das reicht an und für sich, um sich rechtlich im nicht gewerblichen Bereich abzusichern.


    lg Kinman

  • Okay, ich hab nochmal ein bisschen gesucht und gelesen und muss einräumen das ich mich mit der Aussage der Veränderung eines Logos wenn nichts explizit vertraglich festgehalten wird, geirrt habe.


    Wobei was ich dazu gefunden habe eine vom Gesetzgeber formulierte Auslegungsregel bei nicht eindeutig im Vertrag festgelegten Regeln ist, basierend auf § 31 Abs. 5 UrhG (und damit wohl auch § 23, § 29, § 39).

    "HAB ICH DA GERADE TITTEN GEHÖRT?!" - Elegante Wege in fremde Gespräche


    «Klott - bei geistigen Umnachtungen.»


  • Du hast Recht, daß Urheberrecht nicht gleich Besitzrecht ist.
    Das Besitzrecht an einem Original hat derjenige, der es von einem Künstler kauft.


    Besitzrecht ist aber auch nicht gleich Nutzungsrecht.


    Selbst bei Auftragsarbeiten geht nicht automatisch ein Nutzungsrecht über.
    Auch bei einem Bild das du z. B. in einer Galerie oder wo auch immer kaufst hast du kein irgendwie geartetes Nutzungsrecht solange dies im Kaufvertrag nicht vereinbart ist.


    Nutzungsrecht heißt ja nicht, das Bild nicht aufhängen oder zeigen zu dürfen.
    Das darf man mit dem einen Bild an dem man das Besitzrecht hat natürlich.


    Nutzungsrecht heißt in solchen Fällen z. B. Vervielfältigung von Bildern, Verkauf von Repliken/Kunstdrucken, etc., selbst Veröffentlichungen in z. B. Zeitschriften und anderen Publikationen weil auch das Vervielfältigungen sind.


    Ein Künstler kann mit dem Verkauf eines Bildes die Nutzungsrechte verkaufen.
    Er kann sogar Nutzungsrechte auch nur teilweise verkaufen, z. B. die Nutzung eines Bildes in Printpublikationen gestatten, aber sich die Rechte für den Verkauf von Kunstdrucken und ähnlichem selbst behalten.


    Die Übertragung von Nutzungsrechten ist auch wenn ein Original verkauft wird eben ein Kann, kein Muß.

    Wahrheiten über das eRP, Bd. 1:


    "Ihr habt alle gefickt!" das kleine Arschloch, dtsch. Philosoph


    Nutzt meinen Referral Code um euch für Star Citizen zu registrieren: STAR-MFRV-6DZD

    Einmal editiert, zuletzt von Drei Elfen ()

  • Bei einem Bild das man in einer Galerie zum Verkauf anbietet handelt es sich meistens nicht um eine Auftragsarbeit. Das sind zwei unterschiedliche Gegebenheiten.


    Ein Bild das von einem Künstler zum Selbstzweck erschaffen wurde erfüllt eben diesen Zweck entweder ausgestellt zu werden um die eigene Reputation zu fördern oder verkauft zu werden um die Fülle des eigenen Geldbeutels zu fördern. Das Bild hat in der Form meistens nur einen Bezug zum Künstler selbst der es im Grunde genommen nach seinem eigenen Stil und unter von sich selbst bestimmten Kriterien erstellt hat.


    Ein Gestalter der eine Auftragsarbeit annimmt kann nicht das machen, was er möchte, er ist an die Richtlinien des jeweiligen Kunden gebunden und muss sich an spezifische Vorgaben halten. Damit ist er eigentlich ein Dienstleister der seine Fertigkeiten demjenigen zur Verfügung stellt der ihn genau dafür bezahlt am Ende das zu bekommen was er auch wirklich haben will.


    Ohne Leute aus dem Hobbybereich zu berücksichtigen, deren Beweggründe irgendetwas zu erschaffen sind eher anderer Natur.


    Ich persönliche würde auch keinen Künstler mit einem Gestalter in einen Topf stecken.

    "HAB ICH DA GERADE TITTEN GEHÖRT?!" - Elegante Wege in fremde Gespräche


    «Klott - bei geistigen Umnachtungen.»


  • Leute? Ich will ja jetzt echt nicht pissig sein... Aber wie oft muss Ria noch sagen, dass es nu gut ist? Cirid, Ria und ich haben das geklärt und gut ist. Beide haben absolut fabelhafte Arbeit geleistet Und ich werde mir wie gesagt eh beide Bilder aufhängen. Punkt Aus Ende. Für keinen der Beteiligten ist eine Seitenlänge Diskussion von Vorteil. Und uns allen Ist das auch unangenehm. Also bitte, lasst es einfach ruhen und Poster wieder Bilder, ja?

  • Neidna, die Sache mit Cirid und RiaStarchild ist doch schon geklärt. Hier geht es doch inzwischen gar nicht mehr um die beiden, sondern um Grundsätzliches, das gerade erörtert wird.


    Diplomatie ist die Kunst, einen Hund so lange zu streicheln, bis Maulkorb
    und Leine fertig sind.
    [Felix Faure, franz. Politiker, 1841-1899]

  • Das Unterforum nennt sich Diskussionsbereich. Dort Leuten verbieten zu wollen diesem Zweck nachzukommen, weil die Diskussion einem potenziell kontroversen Thema entsprungen ist, hat etwas paradoxes an sich.


    Enten legen ihre Eier in Stille. Hühner gackern dabei wie verrückt. Was ist die Folge? Alle Welt isst Hühnereier.


    - Henry Ford

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!