Charaktere aus SWtor malen, Uhrheberrecht/Copyright

  • Da ich im Internet bisher nichts hilfreiches gefunden habe, frag ich jetzt mal hier nach.
    Es geht darum Spielercharaktere aus Tor gegen Entgelt zu malen. Ich weiß, dass es sehr viele Künstler machen, habe aber nichts zum rechtlichen Faktor gefunden.
    Meines Wissens nach ist es so, dass man mit Fanart (Bilder von bekannten Persönlichkeiten Luke, Vader, Rey, wasauchimmer) kein Geld verdienen darf, bzw. sie eigentlich nichtmal veröffentlichen darf, eben wegen dem Uhrheberrecht. Ist nicht mein Char, also darf ich von ihm nichts veröffentlichen und schon gar kein Geld damit verdienen.


    Wie ist das mit Spielercharakteren aus Games? Gibts da eine Grauzone, oder warum machen es so viele Künstler? Und was ist mit SW Spezies? Sind die auch geschützt? Darf man also kein Bild von Twi'lek malen und verkaufen?


    Danke im Voraus
    Lg,


    Fal

  • Heyho,


    an sich ein sehr interessantes Thema. Ich selber bin jetzt auch nicht der super Jura Student das ich darauf eine einigermaßen qualitative Antwort geben kann (ich glaube das sind die wenigsten hier) aber soweit ich das mitbekommen habe gilt das Urheberrecht in diesem Falle auf die originale Person. Persönliche künstlerische Interpretation einer Person sollten in diesem Rahmen soweit möglich sowie es deutlich zu sehen ist das es sich hierbei nicht um eine 1:1 Kopie des Originals, sondern um eine persönliche Interpretation handelt. Bei den Rassen bin ich mir allerdings nicht mehr ganz so sicher, wie bei dem ganzen Thema eigentlich, aber ich vermute!!! mal das es hier relativ wenig Probleme bei geben sollte. Schließlich werden in diesem Falle ja nur Rahmenbedingungen gemäß Lore gegeben wie ein z.b. Zabrak oder Twi'lek aussieht und nicht wie jeder einzelne Auszusehen hat.


    Allerdings leg ich dir mal diesen Youtube Kanal ans Herz: https://www.youtube.com/user/KanzleiWBS
    Dabei handelt sich um eine Kanzlei die sich hauptsächlich mit solchen Themen, also Urheberrecht und Internet, auseinander setzt.


    Gruß,
    Rhi

  • Hey,



    Alles was wir sehen(sofern es sich um sw:tor handelt), Texte, Bilder, Video`s, Musik, Marken, Datein, ect ect sind eigentum von Tor du darfst sie im Rahmen des Spieles nutzen sowie zum eigenbedarf (Jedoch behält sich Tor vor das sie jederzeit dir den zugang verbieten können oder was du machst nutzen dürfen ohne dich zu fragen)


    Wen du mit Content von Tor Geld machst ist das eine Straftat und kann nach Englischen Recht (für die Europäische Union) oder nach Amerikanischen Recht (alle anderen länder) verfahren werden.( Es sei den du hast die Erlaubnis dazu)


    Du Akzeptierst die AGB`s von Tor sowie EA in dem du Content von Tor nutzt auch ohne Benutzer Konto oder Account.


    Bevor du dich mit Inhalten anderer Spieler u. o. Personen beschäftigst solltest du unbedingt (sofern du es Gewerbemässig nutzen willst ) die AGB`s durchlesen.



    lg

  • Danke schonmal für die Antworten.
    Das hier vermutlich niemand ein "super Jura Student" ist weiß ich. Erwarte ich auch nicht. :winking_face: Solche Links sind ja schonmal sehr hilfreich, danke dafür.



    Wen du mit Content von Tor Geld machst ist das eine Straftat

    Ist der von mir ausgedachte Char Content von Tor? Ich glaube nicht. Es geht nicht um Screenshots oder ähnliches, sondern um die künstlerische Darstellung eines Charakters.
    Es gibt in dem Spiel ja auch Menschen zur Auswahl. Wenn ich den male und er die gleiche Narbe wie im Spiel hat, die gleiche Frisur, sowie Haar und Augenfarbe, aber dem Grafikstil des Spiels nichtmal ähnelt, sollte das ja kein Problem darstellen. Denke ich zumindest.
    Das ist das eine Thema, das andere sind dann Star Wars typische Merkmale. Spezies, Lichtschwerter, Rüstungen, etc.

  • Wen du mit Content von Tor Geld machst ist das eine Straftat und kann nach Englischen Recht (für die Europäische Union) oder nach Amerikanischen Recht (alle anderen länder) verfahren werden.( Es sei den du hast die Erlaubnis dazu)

    Englisches Recht für die EU?


    EU Recht steht über Landesrecht, wurde in der Rechtssache Costa gegen Enel im Urteil vom 15. Juli 1964 vom EuGH so festgelegt.
    In Deutschland gilt das deutsche Recht und darüber das EU Recht. Englisches Recht ist hier nicht gültig und die Aussage das es für die EU gilt nur weil es in einem Mitgliedsland gilt, ist somit falsch.


    Das gleiche gilt für die Aussage das US Recht für alle anderen Länder gilt.


    Was die AGBs betrifft, die sind wertlos :winking_face:

    "My style is impetuous, my defence is impregnable, and I'm just ferocious"


    unbenannt9ajql.png

  • Hey,







    Es gibt keine Grauzone wen du wie du gefragt hast Spielerchars zeichnest. Die Chars die du oder andere erstellst sind Tor Content und somit ist eine nutzung durch dritte auch eine Veränderung nur dan gestattet wen du es für dich machst. Du hast deswegen aber kein Anspruch mehr auf dein Bild, für dritte gegen entgeld zu zeichnen also Gewerbliche nutzung ist ebenfals verboten.



    Sollten die Werke nur bedingt angelehnt sein das man den Ursprünglichen Content nicht mehr erkennt ist das was anderes. Das wird aber dan von Richtern entschieden wen es zur anklage kommt. Dein Werk wird dan ausschlag gebend sein.


    lg

  • Hey,


    Geltendes Recht. Falls du deinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hast: (i) unterliegen diese Nutzungsbedingungen und dein/deine Benutzerkonto/Benutzerkonten den Gesetzen Englands (unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen); und (ii) stimmst du ausdrücklich zu, dass die ausschließliche Gerichtsbarkeit für Rechtsstreitigkeiten mit BioWare oder in Zusammenhang mit deiner Mitgliedschaft oder deiner Verwendung von TOR-Services bei den Gerichten Englands liegt und unterwirfst dich für solche Rechtsstreitigkeiten mit BioWare und LucasArts oder ihren verbundenen Unternehmen, Mitarbeitern, Vertragspartnern, Handlungsbevollmächtigten, Geschäftsführern, Vertriebspartnern und Content-Anbietern ausdrücklich der persönlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte. Falls du deinen Wohnsitz an einem anderen Ort hast: (i) unterliegen diese Nutzungsbedingungen und dein/deine Benutzerkonto/Benutzerkonten den Gesetzen des US-Bundesstaats Kalifornien (unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen); und (ii) stimmst du ausdrücklich zu, dass die ausschließliche Gerichtsbarkeit für Rechtsstreitigkeiten mit BioWare oder in Zusammenhang mit deinem/deinen Benutzerkonto/Benutzerkonten oder deiner Verwendung von TOR-Services bei den Staats- und Bundesgerichten innerhalb der Gerichtsbarkeit des United States District Court für den Northern District von Kalifornien liegt und unterwirfst dich für solche Rechtsstreitigkeiten mit BioWare oder seinen verbundenen Unternehmen, Mitarbeitern, Vertragspartnern, Handlungsbevollmächtigten, Geschäftsführern, Vertriebspartnern und Content-Anbietern ausdrücklich der persönlichen Gerichtsbarkeit dieser Gerichte. Wie vorstehend erwähnt, kann dein Verhalten ferner anderen örtlichen, einzelstaatlichen, nationalen und internationalen Gesetzen unterworfen sein.


    quelle http://www.swtor.com/de/legalnotices/termsofservice




    Dort erfährst du auch was Content ist und was du machen darfst.



    lg

  • Nur weil es in den AGBs so steht, hat es noch lange keine Rechtgültigkeit und genau deshalb wiederhole ich es nochmal: Die AGBs von so gut wie allen Games sind wertlos.


    Solange diese nicht ausgedruckt im Laden zur Verfügung stehen um sich VOR dem Kauf darüber zu informieren, sind sie wertlos. Das wird in Deutschland so verlangt und ich wiederhole es nochmal: BW, EA und wer auch immer, kann sich AGBs zusammen basteln solange sie wollen aber Rechtsgültigkeit erlangen sie noch lange nicht damit.


    Aber zum Thema noch:


    Ich zeichne einen Menschen mit einem Lichtschwert... ist es nun TOR Content oder Fanart von Episode 1, 2,3,4,5, oder Rebels oder Clone Wars oder wovon denn nun genau?


    Allgemein ist es eher so das solange da keine größeren Summen im Spiel sind, das ignoriert wird von den Rechteinhabern da es ja durchaus auch Marketing für die Franchise bedeutet.
    Es gibt viele Beispiele wo diverse Rechteinhaber versucht haben kleine Künstler abzumahnen und das massiv nach hinten losging.

    "My style is impetuous, my defence is impregnable, and I'm just ferocious"


    unbenannt9ajql.png

  • Mit den AGBs bezog ich mich auf die von Dir zitierten Bestandteile der AGBs und auf den Gerichtsstand, der btw auch vollkommen egal ist da eine Gerichtsstandsvereinbarung unter besonderem Schutz steht im Bezug auf Verbraucherrechte.


    Die generelle frage nach Urheberrechten und ob es rechtlich okay ist sich für Werke bezahlen zu lassen, bleibt davon erst mal unberührt.

    "My style is impetuous, my defence is impregnable, and I'm just ferocious"


    unbenannt9ajql.png

  • Also erst mal die absolut praktische Antwort:


    Du kannst das machen. Das tun tausende Leute im Netz. Interessiert Niemanden.


    Die legale Antwort:
    Ist leider alles andere als einfach. Auch wenn in den AGBs von Swtor sagen, dass man an englisches Recht gebunden ist, so können Copyright Fälle halt faktisch halt an vielen Orten vor Gericht gebracht werden. Die Zuständigkeitsfrage ist etwas ziemlich schwieriges, weil das nicht 100% wasserdicht geregelt ist. Von der praktischen Seite, kommt man allerdings nicht wirklich weit, wenn man Leute außerhalb ihres Herkunftslandes verklagt. (The Pirate Bay musste zb. nach schwedischen Gesetzen belangt werden, obwohl die Urheber aus jedem Land dieser Welt kommen)
    Ausnahmen sind da Sachen die einfach riesengroß werden, wie wenn man Kim Dotcom ist.


    Nach der Frage der Zuständigkeit kommen wir zum nächsten Problem: Bei einem Avatar (wie einem Char in Swtor) ist erst mal nicht klar, wer hier als Urheber gilt. In dieser Arbeit erklärt mal jemand, warum das ein Clusterfuck ist. Das bezieht sich primär auf das amerikanische Recht, aber es gibt ein paar Seitenreferenzen die sich auch auf andere Rechtssysteme beziehen.
    Vereinfacht gesagt geht es darum, dass nicht klar ist wo die Grenze zwischen "Dieser vom Spieler erstellte Toon ist Teil des Werkes" zu "Dieses Tool wurde genutzt um dieses Werk zu erschaffen" ist. Es würde ja niemand sagen, dass wenn ich irgendein Bild mit Photoshop von Grund auf gestalte, dass das Bild dann Adobe gehört, nur weil es mit ihrer Software geschaffen worden ist.


    Je mehr Elemente die klar Star Wars sind ein Bild enthält, umso wahrscheinlicher wird es natürlich als Derivative Work eingestuft, welche nur zulässig sind, wenn der Urheber des eigentliches Werke dafür die Erlaubnis erteilt. Je nachdem wie ein Werk ist, ist es oft sehr schwierig überhaupt zu beweisen, dass es sich bei dem Werk um Derivative Work handelt. Blaster, Tentakelköpfe, blaue Leute mit roten Augen, etc. gibt es in vielen Werken.

  • Praktisch ist das genau so, wie Katarin sagt: Tausende von Hobbykünstlern stellen Bilder mit SWTOR-Hintergrund (bzw. analog aus anderen Spielen) ins Netz und übernehmen z.T. auch Auftragsarbeiten gegen Honorar. Hätten die Urheberrechtsinhaber (Lucasarts, EA, Bioware etc.) hiermit ein Problem, würde dies massiv unterbunden. So wie das läuft, ist die Vielzahl an Fanart im Umlauf kostenlose Promotion für die Spiele. Die rechtliche Absicherung in den AGB dient eher dazu, dass niemand auf die Idee kommt, z.B. mit einer Großproduktion von SWTOR-Sammelfiguren den großen Reibach zu machen. (Die Verwendung der Begriffe "Hobbykünstler" und "Fanart" stellt übrigens keine qualitative Wertung dar)


    Das große Aber: Eine Urheberrechtsverletzung ist eine Urheberrechtsverletzung und nicht wenige Juristen haben sich darauf spezialisiert, Urheberrechtsverletzungen im Netz aufzuspüren und abzumahnen. Dazu ist übrigens in der Regel kein Auftrag durch den Rechteinhaber erforderlich. Ich habe zwar noch nicht gehört, dass sich diese Praxis auch auf den oben angesprochenen Bereich erstreckt, aber ausschhließen kann man das nicht.


    Ich hoffe, Du wirst fleißig weiter tolle Bilder malen und herzeigen. Vielleicht hängst Du nicht an die ganz große Glocke, dass Du Aufträge annimmst und vielleicht nimmst Du nur Aufträge an, von Leuten, denen Du vertraust.

    “Never ever go by the book. They will want you to, but you musn’t. If the lust is too strong, tear one page from a hundred books and make your own way. There is no formula for life, no equation on how to be a human being.”
    ― Christopher Poindexter

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